Regionalrat Arnsberg 

Der Regionalrat Arnsberg ist der regionale Planungsträger für den Bereich des Regierungsbezirks Arnsberg, der außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr liegt. Er ist zuständig für den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. Besetzt ist er mit 15 stimmberechtigten und 15 beratenden Mitgliedern. Die Aufgaben des Regionalrates sind in § 9 des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG NRW) geregelt. Zentrale Aufgabe des Regionalrats ist die Aufstellung des Regionalplans, der von der Bezirksregierung als zuständiger Regionalplanungsbehörde erarbeitet wird (§ 9 Abs. 1 LPlG NRW).
Die Regionalplanungsbehörde ist auch die Geschäftsstelle des Regionalrates.
Die Geschäftsstelle organisiert die Sitzungen des Ältestenrates, des Regionalrates, seiner Kommissionen und Fraktionen.
Weiterführende Informationen
Mitglieder
Der Regionalrat setzt sich aus 15 stimmberechtigten und 15 beratenden Mitgliedern zusammen.Kommissionen und Ältestenrat
An der Vorbereitung der Beschlussfassungen des Regionalrates sind die Regionale Energiekommission, die Planungskommission, die Strukturkommission, die Verkehrskommission und die Fraktionen beteiligt.Tagesordnungen, Vorlagen, Niederschriften
Zusammenstellung der Sitzungsunterlagen und Protokolle des Regionalrates und seiner Kommissionen.Info-Bereich
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