Städtebaureferendariat

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: poststelle@mwebwv.nrw.de
Auf seiner Internetseite hat das Ministerium ein Merkblatt für Bewerber und die Ausbildungsverordnung bereitgestellt.
Einstellungsvoraussetzungen:
- Studium der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau oder
- Vertiefungsstudium des Städtebaus im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege oder
- Aufbaustudium des Städtebaus im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie) oder der Landespflege
Ausbildungsdauer und -verlauf:
Die zweijährige Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichsten Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. Der Schwerpunkt liegt in der kommunalen Planungs- und Bauverwaltung.
In wöchentlichen Arbeitsgemeinschaften wird durch Vorträge, Referate und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt. Ergänzt wird die Ausbildung durch mehrere zweiwöchige Fachlehrgänge und einen zweimonatigen Lehrgang am Institut für Städtebau in Berlin.
Nach Abschluss der Ausbildung durch schriftliche und mündliche Prüfungen sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" zu tragen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Städtebau: Zuständigkeiten der Bezirksregierung
Die Bezirksregierung berät die Kommunen bei städtebaufachlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen, genehmigt Bauleitpläne und prüft Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu städtebaulichen Planungen.