Bezirksregierung
Arnsberg

Publikum.Personal.Programm – Kultur divers und inklusiv

Aktuelle Hinweise

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Das aktualisierte Projektdatenblatt steht ab sofort unter Download zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen möchten. Auch die Erweiterung bestehender Diversitätskonzepte ist möglich, wenn neue Schwerpunkte gesetzt werden.

Ein gemeinsamer Antrag von zwei oder mehr Einrichtungen (z.B. im ländlichen Raum) ist möglich. Dabei muss eine Einrichtung die Trägerschaft für das Vorhaben übernehmen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen und für die Umsetzung von Maßnahmen entstehen.

Dazu gehören: 

  • Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement),
  • Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/ Entwicklung des Leitbilds,
  • Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
  • Netzwerkveranstaltungen,
  • Fortbildungen/ Workshops,
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für das künstlerische Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.

Wie viel Förderung gibt es?

Insgesamt stehen bis zu 1.000.000 EUR für das Förderprogramm zur Verfügung. Das Programm ist zunächst auf den Zeitraum Herbst 2024 bis Herbst 2026 (2 Jahre) angelegt. Im Rahmen des Programms können insgesamt bis zu 100.000 EUR Fördermittel beantragt werden (2024: bis zu 12.500 EUR, 2025: bis zu 50.000 EUR, 2026: bis zu 37.500 EUR).

Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn ist der 01.09.2024.

Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen, der vollständig durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20%.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Die beschriebene Ausgangssituation und Zielsetzung der Einrichtung zur Entwicklung/ Erweiterung eines Konzepts zur diversitätssensiblen Öffnung und dessen Erprobung sind plausibel.
  • Das Vorhaben wird als realisierbar eingeschätzt.
  • Die Darstellung zur Verstetigung des Prozesses nach Ablauf der Förderung ist schlüssig dargestellt.
  • Die schriftliche Motivation der Leitungsebene ist überzeugend.
  • Die Aufgabenbeschreibung und das Anforderungsprofil der/ des Projektverantwortlichen für Diversitätsmanagement erscheinen zielführend.
  • Besondere Beachtung finden Vorhaben, die auch diversitätssensible Maßnahmen im Bereich Personal einbeziehen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag wird bei der Bezirksregierung Arnsberg über das KulturWeb gestellt. Dem Antrag muss ein Projektdatenblatt beigefügt werden, welches im Downloadbereich verfügbar ist. Im weiteren Verfahren werden die geprüften Anträge mit einem Votum des für Kultur zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und den dortigen Fachjurys vorgelegt. Diese entscheiden im Auswahlverfahren entweder selbst oder sprechen Empfehlungen an das Ministerium aus. Entsprechend den Voten der Jurys führen die Bezirksregierungen anschließend die Förderverfahren durch.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Anträge für Projektvorhaben können bis zum 27.05.24 online gestellt werden.

Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 01.09.2024 bis 31.08.2026

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag kann digital über das Fördernehmercockpit des Landes eingereicht werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig vor Antragstellung Kontakt mit der für Sie zuständigen Ansprechperson zwecks möglichen Beratungsbedarfes auf. Das Fördernehmercockpit erreichen Sie hier

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der VV/VVG zu § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der „Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“. Entsprechend der „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ vom 25. Oktober 2023 (MBl. NRW. S. 1522) in der jeweils geltenden Fassung kann bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden und auf der Einnahmeseite des Finanzierungsplans als Eigenanteil anerkannt werden.