Bezirksregierung
Arnsberg
Ein kleines Mädchen sitzt mit Messer und Gabel in den Händen vor einem leeren Teller.

Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Gemeinden / Gemeindeverbände stellen im Sammelverfahren einen Antrag auf Zuwendung bei der Bezirksregierung Arnsberg und stellen sicher, dass die Zuwendung den bedürftigen Kindern und Jugendlichen, für die ein Antrag gestellt wurde, zugutekommt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuung sowie Schulen und mehrtägigen Klassenfahrten.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Projektförderung erfolgt über einen pauschalisierten Festbetrag in Form einer Zuweisung.

Die Zuwendung beträgt für die Mittagesverpflegung 1.080 Euro je Kind / je Jugendlicher pro Schuljahr.

Für die mehrtägige Klassenfahrt wird die Zuwendung in Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt, maximal 150 Euro je Kind / je Jugendlicher pro Schuljahr.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Bedürftigkeit.

Bedürftigkeit liegt in der Regel vor, wenn kein Anspruch auf Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ besteht, aber die Familie des Kindes / des Jugendlichen nur über Mittel in einem vergleichbaren Umfang verfügt oder wenn bei Leistungen gem. SGB VIII keine Kosten für ein gemeinsames Mittagessen enthalten sind.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Antragsberechtigten stellen für jedes Kind / jeden Jugendlichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das gesamte Schuljahr bei der Gemeinde / dem Gemeindeverband (Wohnsitz des Kindes / des Jugendlichen).

Die Gemeinde / der Gemeindeverband erklärt für die eingegangenen Anträge, dass die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen (Bedürftigkeitsprüfung) vorliegen und beantragt im Sammelverfahren die Zuwendung bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Die Gemeinden / Gemeindeverbände haben den Sammelantrag möglichst bis zum 30. September für das laufende Schuljahr bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 24, Seibertstraße.1, 59821 Arnsberg.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesbetreuung – Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ gem. Runderlass des MAGS vom 3. Mai 2023 / VI A 1 - 92.12.02.