Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse 
Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Kindheitspädagog*innen, Heilpädagog*innen
Die staatliche Anerkennung wird nach einem erfolgreich beendetem Studium in einem akkreditierten Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule verliehen. Für Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und beabsichtigen in Nordrhein-Westfalen eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben, erfolgt diese Entscheidung durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Weiterführende Informationen
Antragstellungwww.bra.nrw.de/4286650
Sie können unter Antragstellung einen Antrag auf staatliche Anerkennung stellen.Häufig gestellte Fragenwww.bra.nrw.de/4287300
Unter „häufig gestellte Fragen“ finden Sie eine Themensammlung, mit Hilfestellungen und Informationen zu den oben aufgeführten Verfahren.Info-Bereich
Kontakt:
Downloads:
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Hinweise zum Datenschutzwww.bra.nrw.de/4287689 [pdf, 368KB]