Bezirksregierung
Arnsberg

Eslohe-Salwey

Wo liegt die Flurbereinigung?

Hochsauerlandkreis, Gemeinde Eslohe (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

809 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 132 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Eslohe-Salwey.

Was bisher geschah

  • Einleitung des Verfahrens 2003
  • Plangenehmigung des Wege- und Gewässerplanes 2005
  • Wegebau 2006
  • Aufmessung der Wege, Gewässer und Bedingten Grundstücksgrenzen 2007
  • Austellung des Flurbereinigungsplanes 2008
  • Auslegung des Flurbereinigungsplanes und Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes 2009
  • 2010:
    • Umfangreiche Erweiterung des Verfahrensgebietes um weitere 197 ha in der Gemarkung Grevenstein
    • Teilung des Verfahrens in die Teilgebiete Eslohe-Salwey und Grevenstein-Homert, da die im Einleitungsbeschluss formulierten Verfahrensziele für Eslohe-Salwey bereits erreicht wurden und für Grevenstein erweiterte Zielsetzungen formuliert sind, deren Realisierung noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden (Grevenstein-Homert)
    • Erlass der Ausführungsanordnung (Eintritt neuer Rechtszustand) für das Teilgebiet Eslohe-Salwey
    • Berichtigung des Grundbuches 
  • Nachtrag 1 zum Flurbereinigungsplan Eslohe-Salwey 2014
  • Berichtigung des Liegenschaftskatasters und Abschluss des Verfahrens 2016-2018

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

Das Verfahren ist ausgeführt, Grundbuch und Kataster ist berichtigt und durch Schlussfeststellung beendet.

Projektbeschreibung

Das Verfahrensgebiet erstreckt sich nördlich und südlich des Salweytales bei Nieder- und Obersalway über Teile der Waldgebiete „Homert“ und „Hasenknick“ auf dem Gemeindegebiet Eslohe.

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Eslohe-Salvey ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Der in dem Bodenordnungsverfahren beabsichtigte umweltschonende Ausbau des vorhandenen Wegenetzes sollte die Voraussetzungen zur Entwicklung einer ökologisch und ökonomisch stabilen Forstwirtschaft schaffen, wie sie als Zielsetzung im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ gem. VO (EG) Nr. 1257/1999 des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) formuliert war.       

  • Aus- und Neubau von ca. 34 Kilometern Waldwirtschaftwegen
  • Bodenordnung auf freiwilliger Basis
  • Ausweisung von landschaftsgestaltenden Anlagen

Landbeitrag

Die für die Erschließung erforderlichen Grundstücksflächen (insbesondere für den Wegebau) haben die den Erschließungsvorteil erhaltenden Grundstückseigentümer durch Landabzug von 2,0 % Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke bereitzustellen. Bereits vorhandene Wegegrundstücke werden angerechnet; nur der darüberhinausgehende Bedarf ist durch Landabzug bereitzustellen.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Ausführungskosten werden vom Land NRW, dem Bund und der Europäischen Union gefördert. Hierbei werden die Kosten für den Wegebau zu 70 % über die Landesforstverwaltung und die Kosten für Vermessung, Naturschutz etc. zu 80 % aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz bezuschusst.

Die Eigenanteile (30 % vom Wegebau, 20 % von den übrigen Kosten) bringen die Teilnehmer nach dem Wert ihrer neuen Grundstücke auf.

Alle anderen Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen.                    

Vermessung
87.000 €
 
Wegebau
534.000 € aus forstlicher Förderung
 
Umweltschutz
26.000 €
 
Ausgleiche
39.000 €
 
Entschädigungen
39.000 €
 
Sonstige Ausgaben
11.000 €
 
insgesamt
rund 736.000 €

Eigenleistung der Teilnehmer und der Interessentengemeinschaften Nieder- und Obersalwey 147.200 €