Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem BImSchG 
Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sehr weitgehend für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften zuständig. Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist jedoch die Bezirksregierung Arnsberg die zuständige Behörde.
Die Bezirksregierung ist für die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderungen und zum Betrieb, sowie für die Überwachung von ca. 1900 besonders umweltrelevanten Anlagen zuständig.
Im Wesentlichen handelt es ich hierbei um alle Anlagen innerhalb eines Betriebsbereiches nach § 1 der Störfall Verordnung (12. BImSchV) sowie die folgenden Anlagen nach der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV):
Abfallverbrennungsanlagen
Nummern 8.1 bis 8.3 der 4. BImSchV
Chemieanlagen
Nummern 4.1 bis 4.10 der 4. BImSchV
Chemikalienläger
Nummern 9.1 bis 9.8, 9.12 bis 9.35 und 9.37 der 4. BImSchV
Energieanlagen und Kraftwerke
Nummern 1.1, 1.5, 1.10 bis 1.14 der 4. BImSchV
Holz-, Papier- und Spanplattenanlagen
Nummern 6.1 bis 6.3 der 4. BImSchV
Metallbe- und verarbeitung, Oberflächenbehandlung
Nummern 3.1 - 3.10, 3.13 und 3.16 der 4. BImSchV
Sprengstoffbetriebe
Nummer 10.1 der 4. BImSchV
Steine, Erden, Zement, Kalk und Glas
Nummern 2.3, 2.4, 2.6, 2.8 - 2.11 der 4. BImSchV
Textilverarbeitung
Nummern 10.10 und 10.23 der 4. BImSchV
Weiterführende Informationen
Sprengstoffbetriebewww.bra.nrw.de/566236
Anlagen/Betriebe, in denen mit Spreng-/Explosivstoffen umgegangen wird, benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt und überwacht die Anlagen/Betriebe in ihrem Aufsichtsbezirk.Textilverarbeitungwww.bra.nrw.de/566247
Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Behandlung, Veredelung und zum Färben von Textilien.Info-Bereich
Downloads:
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Formulare und Hinweisewww.bra.nrw.de/653550
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Handlungshilfewww.bra.nrw.de/3581577
zur Emissionsrelevanz von Galvaniken
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Hinweise zum Datenschutzwww.bra.nrw.de/4539311 [pdf, 83KB]