Bezirksregierung
Arnsberg
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Kontakt, Besuchszeiten

Servicezeiten, allgemeine Besuchszeiten

Montag bis Donnerstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Wir bitten um Verständnis, dass für folgende Bereiche ausschließlich ein schriftliches Antragsverfahren vorgesehen ist:

  • Approbationen und Berufserlaubnisse (Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache),
  • Beglaubigungen und Apostillen,
  • Flüchtlingsangelegenheiten.

Postanschrift

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Telefon, Telefax, E-Mail

Telefon

02931 82-0

Telefax

02931 82-2520

Rufbereitschaften

Rufbereitschaft Bergbau

Rufbereitschaft Umweltschutz

E-Mail

poststelle [at] bra [dot] nrw [dot] de (poststelle@bra [dot] nrw [dot] de)

Kontaktformular

Sie können uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.

De-Mail

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Bitte beachten Sie die Hinweise zu De-Mail

Verschlüsselte E-Mail

poststelle [at] bra [dot] sec [dot] nrw [dot] de (poststelle@bra [dot] sec [dot] nrw [dot] de)
Bitte beachten Sie die Hinweise zu verschlüsselten E-Mails

Qualifiziert elektronisch signierte E-Mail

poststelle [at] bra [dot] sec [dot] nrw [dot] de (poststelle@bra [dot] sec [dot] nrw [dot] de)
Bitte beachten Sie die Hinweise zur qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten

Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Die Bezirksregierung Arnsberg ist im EGVP wie folgt erreichbar:

Organisation

Landesmittelbehörden NW

Name

Bezirksregierung Arnsberg

Nutzer-ID

DE.Justiz.395fd9b5-d6a5-4b2a-bef5-ce78454df02f.5520

 

Antworten auf Anfragen und Bescheide werden in elektronischer Form ebenfalls über EGVP an die einheitlichen Ansprechpartner gesandt. Nähere Informationen zum EGVP finden Sie unter http://www.egvp.de.

Entgegennahme elektronischer Rechnungen

Die Bezirksregierung Arnsberg nimmt elektronische Rechnungen wie folgt entgegen:

Web-Erfassungsmodul

https://erechnung.nrw

Standard

XRechnung in der jeweils aktuellen Version

Leitweg-ID

059580004004-03001-62

 

Weitere Hinweise zu der Entgegennahme elektronischer Rechnungen