Bezirksregierung
Arnsberg

Regionalplan Arnsberg

Was ist ein Regionalplan?

Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Als wesentliche Grundlage dient hierfür der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.

Festlegungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch vorgenommen. Hierbei wird zwischen „Zielen“ und „Grundsätzen“ der Raumordnung unterschieden. Bei raumbedeutsamen Planungen müssen die als Ziele gekennzeichneten zeichnerischen und textlichen Festlegungen von den nachgeordneten Planungsträgern zwingend beachtet werden. Die als "Grundsätze" gekennzeichneten zeichnerischen und textlichen Festlegungen müssen hingegen im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden und entfalten daher eine weniger strikte Bindungswirkung. Neben den eigentlichen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung beinhaltet der Regionalplan weitergehende Erläuterungen. Diese geben den nachgeordneten Planungsträgerinnen und -trägern Hinweise zur Umsetzung. Außerdem sind Schaubilder und Karten Bestandteil der Erläuterungen. Darüber hinaus werden die Ziele und Grundsätze inhaltlich begründet.

Adressatinnen der Festlegungen im Regionalplan sind die Städte und Gemeinden als Trägerinnen der kommunalen Planungshoheit sowie unterschiedliche Fachplanungsträgerinnen und -träger. Neben der Funktion als Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen auf Grund fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan. Aus diesem Grund ist er für die Landschaftsbehörden und die Forstbehörden von besonderer Bedeutung.

Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans

Die Regionalplanung im Regierungsbezirk Arnsberg obliegt zwei Regionalplanungsbehörden, die die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans treffen. Die Planungshoheit für den Kreis Soest, den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg; die Planungshoheit für die übrigen Städte des Regierungsbezirks Arnsberg liegt seit 2009 beim Regionalverband Ruhr (RVR).

Das für die Erarbeitung eines Regionalplans maßgebliche Verfahren richtet sich nach § 19 Landesplanungsgesetz. Das formelle Verfahren beginnt mit dem Erarbeitungsbeschluss durch den Regionalrat bzw. die Verbandsversammlung des Regionalverbandes. Nach dem Erarbeitungsbeschluss haben die formalen Verfahrensbeteiligten und auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit im Beteiligungsverfahren Stellung zum Regionalplan-Entwurf zu nehmen. Dieses sogenannte Erarbeitungsverfahren endet mit dem Beschluss über die Aufstellung des Regionalplans durch den jeweiligen Planungsträger bzw. die jeweilige Planungsträgerin (Regionalräte bzw. Verbandsversammlung des Regionalverbandes).

Im Anschluss an den Beschluss über die Aufstellung werden die Regionalpläne der Landesplanungsbehörde angezeigt. Derzeit ist dies das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. Mit Bekanntmachung der Regionalpläne im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW erlangen sie Rechtskraft und entfalten die zuvor beschriebenen Bindungswirkungen.

Der Regionalplan ist stets an neue Erfordernisse anzupassen und durch entsprechende Einzeländerungen zu aktualisieren.

Die räumlichen Teilpläne des Regionalplans für die Planungsregion Arnsberg

Heute setzt sich der Regionalplan Arnsberg aus den räumlichen Teilplänen

  • Kreis Soest und Hochsauerlandkreis,
  • Oberbereich Siegen (Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein) sowie
  • eines Teils des Oberbereichs Bochum und Hagen (Bochum, Hagen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis)

zusammen.

Der übrige Bereich des Teilabschnitts Oberbereiche Bochum und Hagen, ebenso wie der ehemalige Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil (Dortmund, Hamm und Kreis Unna), behalten bis zur Aufstellung des derzeit in Erarbeitung befindlichen „Regionalplan Ruhr“ ihre Rechtskraft. Der Vollzug dieser beiden Teilabschnitte sowie deren Änderung erfolgen dabei durch den Regionalverband Ruhr  (siehe auch Regionalplanung RVR). Ebenfalls wird derzeit der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein neu aufgestellt. Der Teilplan wird nach Erlangen seiner Rechtskraft den bisherigen Teilabschnitt Oberbereich Siegen sowie für den Märkischen Kreis den Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen ersetzen.

Die Teilabschnitte heute und morgen aktuelle Regionalplanung

aktuelle Regionalplanung

Die Teilabschnitte heute und morgen zukünftige Regionalplanung

zukünftige Regionalplanung