Antragstellung von Schulen
Das Antragsverfahren soll in effizienter Form zu einer bedarfsdeckenden Verwendung der Integrationsstellen führen. Sie orientiert sich an den aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten.
Verfahren zur Beantragung der Integrationsstellen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023
Das Verfahren zur Beantragung der Integrationsstellen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 regelt der Bezugserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 17. Dezember 2019 unter Punkt 3. Diesen Erlass finden Sie im Downloadbereich.
Für die geltende Berichtsflicht wird zurzeit im MSB ein neues Verfahren und ein entsprechendes Formular vorbereitet.
Verfahren zur Beantragung der Integrationsstellen für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Das Verfahren hat mit dem Anschreiben an alle öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg vom 23.August 2022 begonnen. Der Bezugserlass und das Antragsformular gelten unverändert weiter. Im Downloadbereich finden Sie eine Beschreibung des aktuellen Verfahrens.
Private Ersatzschulen wenden sich für eine mögliche Refinanzierung von Integrationsstellen in bekannter Weise an das Dezernat 48 in der Zuständigkeit für die Ersatzschulfinanzierung.
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