Bezirksregierung
Arnsberg

Werthenbach I

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

39 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 24 Teilnehmer*innen: Die Altsohlstättenberechtigten in Werthenbach und die Stadt Netphen als Eigentümerin der mit Altsohlstättenrechten belasteten Flächen.

Das Verfahrensgebiet besteht aus den Grundstücken der Stadt Netphen, die mit den Rechten der Altsohlstättenberechtigten von Werthenbach belastet sind. 

Was bisher geschah

  • Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Netphen und den Altsohlstättenberechtigten 2021
  • Einleitung des Auseinandersetzungsverfahrens 2021
  • Wahl der Bevollmächtigten 2021
  • Auseinandersetzungsplan 2022
  • Bekanntgabe des Auseinandersetzungsplans August/ September 2022
  • Ausführungsanordnung November 2022
  • Eintritt des neuen Rechtszustands zum 01.12.2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Berichtigung der öffentlichen Bücher 2022/2023
  • Schlussfeststellung 2023

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Auseinandersetzungsverfahren nach § 6 Gemeinheitsteilungsgesetz

Ziele und Maßnahmen

Der Zweck des Auseinandersetzungsverfahrens Werthenbach I ist es, die Nutzungsrechte der Altsohlstättenberechtigten am städtischen Grundbesitz abzulösen, da die Belastung des Eigentums der Stadt mit auf altem Herkommen bestehenden Nutzungsrechten in der heutigen Zeit unzweckmäßig ist. Im Verfahren werden die dann mit Rechten nicht mehr belasteten Flächen der durch den Auseinandersetzungsplan zu bildenden Gesamthandsgemeinschaft der Altsohlstättenberechtigten und der Stadt Netphen zugeteilt.

Die Berechtigten werden gemäß ihrer Vereinbarung mit der Stadt Netphen vom 15.07.2021 in Waldgrundstücken abgefunden. Die zu bildende Gesamthandsgemeinschaft wird in einem weiteren Schritt mit diesen Waldgrundstücken in eine neue Waldgenossenschaft aufgehen (siehe Zusammenlegungsverfahren Werthenbach II).

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Ausführungskosten, welche anteilig von den Teilnehmern*innen zu tragen sind, entstehen nicht.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Gemeinschaftliche Bevollmächtigte