Bezirksregierung
Arnsberg

Plittershagen

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Freudenberg (Gebietskarte)

Rheinland-Pfalz, Kreis Altenkirchen, Verbandsgemeinde Kirchen, Gemeinde Niederfischbach und Gemeinde Harbach (kleinere Bereiche)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

39,7 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 120 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Plittershagen.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2010
  • Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2010
  • Bewertung der Realwaldbereiche 2011
  • Grunderwerb seit 2011
  • Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes 2016
  • Plangenehmigung für den Wege- und Gewässerplan 2017
  • Vorschusserhebung von Teilnehmerbeiträgen 2018
  • Wege- (einschließlich Ersatz einer Wirtschaftswegebrücke) und Landschaftsbau 2018
  • Beseitigung von Fichten und Anlage von standortgerechten Laubholzbeständen seit 2018
  • Vermessung der Neuvermessungsgebietsgrenze 2019
  • Feststellung der Neuvermessungsgebietsgrenze 2020
  • ​Aufmessung des Wege- und Gewässernetzes 2020
  • Umstellung des Verfahrens auf ein neues Bearbeitungssystem 2021
  • Durchführung der Wertermittlung 2021
  • Offenlegung der Wertermittlung mit Planwunschtermin, Anspruchsberechnung 2022

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Zuteilung, Aufstellung des Flurbereinigungsplanes
  • Ausführungsanordnung, anschließend Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • Schlussfeststellung

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Plittershagen ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz.

Ziele und Maßnahmen

Forststrukturverbesserung, Landschaftspflege und Naturschutz

Bodenordnung

  • Neuordnung des zersplitterten Waldbesitzes
  • Einbringen privater Waldflächen in die Waldgenossenschaft

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Verbesserung der unzureichenden Walderschließung durch Neubau von Wegen bzw. Ausbau des vorhandenen Wegenetzes unter Berücksichtigung der Belange von Umweltschutz, Bodenschutz, des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • teilweise Neuvermessung zum Erhalt eines einwandfreien Katasterwerks

Naturschutz und Landschaftsentwicklung

  • Im Flurbereinigungsverfahren werden neben den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft durchgeführt.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für Investitionen, insbesondere für Baumaßnahmen (Ausführungskosten) werden zu 80 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 20 Prozent tragen die Teilnehmer.

Die Ausführungskosten belaufen sich auf ca. 290.000 Euro.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft

Wertermittlungsreinkarte

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